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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1 Geltung, Erfüllung, anzuwendendes Recht
1.1 Diese Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern, wenn das Geschäft zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört, gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Rechte und Pflichten ist für beide Parteien ausschließlich der Sitz von AN Collection GmbH, im folgenden AN Collection.
1.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz von AN Collection zuständige Amts- bzw. Landgericht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.

2 Angebot und Vertragsabschluss, Preise
2.1 Die Preise von AN Collection sind in Euro angegeben. Die Umsatzsteuer wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen. Gewichtsangaben dienen ausschließlich der Frachtermittlung. Kosten für Verpackung, Montagen, Direktanlieferungen sowie Frachtkosten unterhalb der Frachtfreigrenzen werden gesondert berechnet und unterliegen nicht den Rabattund Bonuskonditionen.
2.2 Ein Vertrag ist mit schriftlicher Auftragsbestätigung von AN Collection rechtsverbindlich abgeschlossen. Spätere Änderungen des geschlossenen
Vertrages bedürfen aus Gründen der Rechtssicherheit der schriftlichen Fixierung.
AN Collection ist berechtigt, bei Änderungen des geschlossenen Vertrags den Mehraufwand an den Besteller zu berechnen.
2.3 Evtl. von den Geschäftsbedingungen von AN Collection abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Dieser Widerspruch gilt auch für den Fall, dass der Besteller für den Widerspruch eine
besondere Form vorgeschrieben hat oder den Widerspruch gegen die eigenen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen hat.

3 Lieferzeit
3.1 Lieferverzug tritt seitens AN Collection erst dann ein, wenn die zugesagte Lieferzeit um mehr als vier Wochen überschritten ist und der Besteller AN Collection nach Ablauf dieser Verlängerungsfrist unter einer weiteren Fristsetzung von zumindest zwei Wochen abgemahnt hat. Ein Fixgeschäft gilt nur dann als vereinbart, wenn der Liefertermin von AN Collection ausdrücklich mit dem Zusatz „fix“ schriftlich bestätigt wurde.
3.2 Der voraussichtliche Liefertermin wird nach der Produktionsfreigabe durch den Kunden von AN Collection schriftlich an den Besteller mitgeteilt. Der insoweit mitgeteilte voraussichtliche Liefertermin entfaltet für AN Collection keine Bindungswirkung.
3.3 Im Übrigen gerät AN Collection nicht in Lieferverzug, wenn die Erfüllung der Lieferverpflichtung wegen unvorhersehbarer Umstände, gleich ob im Werk oder bei Unterlieferanten, behindert wird oder von AN Collection nicht zu vertreten sind, unter anderem durch Streiks, Aussperrung, Betriebsunterbrechungen, Unfälle und sonstige
Ereignisse, die eine teilweise oder vollständige Arbeitseinstellung nach sich gezogen haben. Gleiches gilt für die Zeitverzögerung bei der Anlieferung von Vorlieferanten, fehlender Energieversorgung und in allen Fällen von höherer Gewalt.
3.4 AN Collection ist in angemessenem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
3.5 Sollte AN Collection gleichwohl wegen Lieferverzug gegenüber dem Besteller oder Dritten haften, ist die Betragshöhe der Haftung auf höchstens
5 % des Nettowarenwertes beschränkt. Der Besteller trägt die alleinige Beweislast für die Höhe des ihm entstandenen Verzögerungsschadens.

4 Verpackungen, Versand, Gefahrenübergang, Abnahme
4.1 Wenn sich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, die Abnahme oder Auslieferung verzögert, so geht die Gefahr durch die Versandbereitschaft auf den Besteller über. Mit der Anzeige der Versandbereitschaft ist AN Collection berechtigt, die bestellte Ware an den Besteller zu fakturieren.
4.2 Die Verpackung erfolgt nach dem Ermessen vonAN Collection. Für Beschädigungen auf dem Transport kommt AN Collection nicht auf. AN Collection berechnet die Verpackung zu Selbstkosten. Die Verpackung wird von AN Collection nicht zurückgenommen.
4.3 Grundsätzlich wird zwischen den Parteien eine Schickschuld vereinbart, soweit keine Anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Soweit der Besteller keine andere Weisung erteilt, liegt die Versandart im Ermessen von AN Collection, ohne dass AN Collection verpflichtet ist, eine preisgünstige Expedition oder Verfrachtung der bestellten Ware zu beauftragen.
4.4 Mit der Übergabe der Ware an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers von AN Collection, geht die Gefahr auf den Besteller über, unabhängig davon, wer die Versandkosten trägt.
4.5 AN Collection ist von jeder Verpflichtung befreit, für den Besteller eine Transportversicherung abzuschließen. Der Besteller trägt das Risiko einer eventuellen Unterversicherung des Transportgutes.

5 Zahlung
5.1 Die Rechnungen von AN Collection sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5.2 Der Besteller ist nur dann berechtigt, Skonti zu ziehen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Selbst wenn auf den Rechnungen von AN Collection Skontokonditionen abgedruckt sind, gelten diese als nicht vereinbart, wenn der Besteller die jeweiligen Zahlungsfristen nicht eingehalten hat oder vorausgegangene an den Besteller fakturierte Rechnungen ganz oder teilweise außerhalb der Skontofristen noch nicht beglichen hat.
5.3 Die Annahme von Wechseln oder Schecks behält sich AN Collection ausdrücklich vor. Sie werden grundsätzlich nur zahlungshalber abgenommen. Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind AN Collection sofort bar zu erstatten.
5.4 Der Besteller verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen wird grundsätzlich abgelehnt. Sie ist nur in
soweit zulässig, wenn die Gegenforderung von AN Collection anerkannt und zur Zahlung oder durch Gerichtsurteil rechtskräftig festgestellt ist.
5.5 Alle Forderungen von AN Collection einschließlich derjenigen, für die AN Collection Wechsel hereingenommen hat, werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder AN Collection nach dem jeweiligen Vertragsabschluss Umstände bekannt werden,die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellerszu mindern. Ferner ist AN Collection in einem solchen Falle berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen auszuführen, sofern der Besteller nicht zuvor auf die Aufforderung von AN Collection hin Sicherheit in entsprechender Höhe geleistet hat. Nach angemessener Nachfrist ist AN Collection zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Danach kann AN Collection die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des unmittelbaren Besitzes auf Kosten des Bestellers verlangen.

6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gem. § 449 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen gegen den Besteller, aus der Geschäftsverbindung, Eigentum von AN Collection. Der Eigentumserwerb des Bestellers an der Vorbehaltsware im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen
Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Besteller für AN Collection.
6.2 Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht zu AN Collection gehörenden Waren durch den Besteller, steht AN Collection in jedem Fall das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Vereinbarung zu, soweit an der Vorbehaltsware ebenfalls Eigentumsvorbehalt von Dritten geltend gemacht wird. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das Gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.
6.3 Die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an AN Collection abgetreten und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung von AN Collection bis zur Höhe der bestehenden Forderungen, bei mehreren Vorbehaltslieferanten im Verhältnis der jeweiligen offenen Forderungen bezogen auf die Vorbehaltsware.
6.4 Der Besteller ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur in soweit berechtigt und ermächtigt, als die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gem. obiger Ziffer 5 auf AN Collection übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt.
6.5 Der Besteller ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung berechtigt.
Die Einziehungsbefugnis von AN Collection geht derjenigen des Bestellers allerdings im Range vor.
6.6 Der Eigentumsvorbehalt von AN Collection ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller Forderungen von AN Collection aus der Geschäftsverbindung das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf den Besteller übergeht.
6.7 AN Collection verpflichtet sich, die AN Collection nach den vorgenannten Bestimmungen zustehenden
Sicherheiten insoweit nach eigener Wahl ganz oder teilweise freizugeben, wenn ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 50 % übersteigt.

7 Mängelhaftung
7.1 Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungsund Rügeobliegenheiten, u. a. gem. §§ 377, 438 HGB, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.2 Bei Transportschäden, insbesondere äußerlich erkennbare Beschädigungen an Verpackung und Transportgut, ist der Besteller oder dessen Geheißempfänger verpflichtet, sich von dem Transportunternehmen eine entsprechende schriftliche Bescheinigung geben zu lassen. In diesem Fall darf dem Transportunternehmen keine rein gezeichnete Quittung übergeben werden.
7.3 Sonstige mangelhafte Lieferungen, insbesondere auch Lieferungen, die von der Bestellung abweichen, sind bei äußerlich erkennbaren Mängeln oder Abweichungen spätestens innerhalb von acht Tagen, bei versteckten Mängeln oder
Abweichungen innerhalb von acht Tagen nach Feststellung des Mangels oder der Abweichung schriftlich anzuzeigen, spätestens jedoch unverzüglich mit Montage / Aufstellung der gelieferten Ware. Für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt der Anlieferung / Montage und der Tag des Eingangs des Rügeschreibens maßgebend. Der Mangel oder die Abweichung von der Bestellung ist exakt zu bezeichnen.
7.4 Veräußert der Besteller die Ware und nimmt er AN Collection danach wegen Mängeln in Anspruch gilt die in vorgenannter Ziffer 7.1 genannte Rügefrist auch dann, wenn der Besteller die Ware nicht selbst untersucht hat und der Mangel bei handelsüblicher Prüfung der Ware erkennbar war.
7.5 Bei der Mängelhaftung ausgeschlossen ist jede Abweichung des Farbtons der bestellten Ware, soweit AN Collection der Farbton nach System RAL, NCS und SIKKENS vertragsgerecht ausgewählt wurde. Dies gilt ebenso bei Nach- oder Ersatzlieferungen, selbst wenn die Nach- oder Ersatzlieferung nicht wegen des Farbtons erfolgte.
Farbabweichungen bei Sonderfarben sind generell von der Mangelhaftung ausgeschlossen.
7.6 Mängelansprüche entstehen nicht, wenn der Besteller entscheidende Angaben hinsichtlich der zu erwartenden Beanspruchung unterlassen hat oder wenn die Mängel darauf zurückzuführen sind, dass Einbauvorschriften verletzt wurden, die bestellte Ware unsachgemäß verwendet oder behandelt wurde, außergewöhnliche und nicht
vorhersehbare Beanspruchungen, natürlicher Verschleißheit oder vom Besteller oder Dritten Reparaturen oder Veränderungen an der bestellten Ware ohne Beteiligung von AN Collection vorgenommen wurden. Mängelansprüche sind
überdies grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Besteller oder ein Dritter unter Ausschluss von AN Collection die gelieferte Ware verändert hat.
7.7 Entgegen der gesetzlichen Regelung obliegt dem Besteller der Nachweis, dass der Mangel der gelieferten Ware bereits bei der Ablieferung vorhanden war. Dies gilt nicht im Falle einer arglistigen Täuschung oder Vorsatz, sowie bei Vorliegen eines Mangels, der seiner Natur nach nicht durch Einwirken des Bestellers oder Dritter auf die Ware verursacht sein kann. Hierfür ist der Besteller beweispflichtig. Im Falle fristgerechter und berechtigter Beanstandungen ist AN Collection nach eigener Wahl zur Nacherfüllung, Mängelbeseitigung
oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Besteller ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung berechtigt, wenn die Nacherfüllung, Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung von AN Collection zumindest zweimal
fehlgeschlagen ist. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass Montagefehler keinen Sachmangel darstellen, soweit die Montage nicht von AN Collection durchgeführt wurde. Im Falle der Nachbesserung der Ersatzlieferung trägt AN Collection die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen. Dies gilt nicht, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die gekaufte Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Bestellers oder des sonstigen Bestimmungsortes verbracht worden ist. Bei Rücksendung
oder Umtausch der gelieferten Ware hat der Besteller diese ordnungsgemäß verpackt zum Transport zur Verfügung zu stellen. Ware, für die AN Collection Ersatz geleistet hat, geht in das Eigentum von AN Collection über.
7.8 Eine weiter gehende Haftung, u. a. auf Schadenersatz, als vorgenannt, ist ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger
Pflichtverletzungen oder wegen deliktsicherer Ansprüche auf Schadensersatz im weiteren Sinne. In jedem Fall ist der Anspruch des Bestellers gegen AN Collection auf Schadenersatz der Höhe nach auf 1.000,00 € je Einzelauftrag beschränkt. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Schadenersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von AN Collection.

8 Rücktritt, Schadenpauschale
8.1 Tritt der Besteller aus von AN Collection nicht zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurück oder
nimmt der die Leistung von AN Collection trotz Fristsetzung nicht ab, so ist AN Collection berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt wird wirksam mit Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Besteller. In diesem Fall ist AN Collection berechtigt, eine Schadenspauschale
in Höhe von 50 % des Auftragswertes zu fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, die Geltendmachung eines höheren Schadens und dessen Geltendmachung vorbehalten.
8.2 AN Collection steht weiter ein Rücktrittsrecht im Falle höherer Gewalt oder gleich gelagerter Fällezu, soweit die Störung nicht von AN Collection zu vertreten ist und AN Collection z. B. wegen Terminschwierigkeiten und der Gefährdung anderer Verträge eine spätere Leistung nicht zugemutet werden kann.

9 Urheberrecht, Vertraulichkeit
9.1 Abbildungen aus Prospekten, sonstigen werblichen Unterlagen oder Zeichnungen von AN Collection sind urheberrechtlich geschützt. Eine Missachtung kann strafrechtlich verfolgt werden. Die Abbildungen oder Zeichnungen dürfen von dem Besteller weder unmittelbar noch mittelbar kopiert, vervielfältigt oder in sonstiger Weise für eigene Zwecke ohne schriftliche Zustimmung von AN Collection eingesetzt werden. Im Übrigen vereinbaren
beide Vertragsparteien absolutes Stillschweigen über sämtliche Geschäftsgeheimnisse.

10 Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

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